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152nd Auction

DE-12013 Berlin, Manteuffelstrasse 27  

Auction on Tuesday, January 19, 2021 from 10:00  | Auction ended

Completed | Physical auction

Conditions of auction

Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme bzw. der Beteiligung als live-Bieter über das Internet an der Auktion sowie am anschließenden Nachverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Das Historia Auktionshaus mit Sitz in Berlin versteigert in öffentlichen ( für jedermann zugänglich) Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen und für Rechnung von anonymen Auftraggebern (genannt Einlieferer).

2. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und werden unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, wobei eine Haftung gemäß Ziffer 18 dieser AGB unberührt bleibt. Die Objekte können und sollten im Rahmen zur Vorbesichtigung der Versteigerung von den Interessenten besichtigt und geprüft werden.

3. Beschreibungen im Katalog, angeforderte Zustandsberichte sowie andere mündliche Auskünfte vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen als normal zu betrachten. Sie werden nach Ermessen des Sachbearbeiters im Katalog, in schriftlichen oder mündlichen Zustandsberichten erwähnt und unverbindlich erbracht, wenn der Gesamteindruck des Objekts maßgeblich beeinträchtigt ist. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar und geben lediglich eine subjektive Meinung wieder. Umgekehrt begründen fehlende Angaben zum Erhaltungszustand keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Signaturen, Monogramme, Datierungen und andere Bezeichnungen werden soweit es dem jeweiligen Kunsthistoriker/Beschreiber möglich ist, geprüft und in den Katalogbeschreibungen angegeben. Diese Künstlerangaben, Datierungen sowie Angaben zu verarbeiteten Materialien basieren auf der Meinung von Historia und Angaben der Einlieferer, der durch Sachverständige oder international anerkannte Experten widersprochen werden kann. Es wird geraten, sich im Rahmen der Vorbesichtigung im Vorfeld der Auktion selbst ein Bild zu machen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem entsprechenden Sachverständigen oder Gutachter. Bei Skulpturen und Plastiken beziehen sich die Künstlerangaben und die Datierungen auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Ausführungen können auch posthum entstanden sein. Soweit das Auktionshaus Angaben zur Provenienz macht, beruhen diese auf entsprechende Aussagen der Einlieferer, wobei auch solche Angaben keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantien darstellen.

5. Bei Objekten der bildenden Künste wird das eigentliche Kunstwerk berücksichtigt, Rahmen, Passepartouts, Verglasungen und Sockel, die nicht Bestandteil des Kunstwerks sind, werden als kostenlose Beigabe betrachtet. Für offene und versteckte Mängel sowie für alters-, zustands-, gebrauchs- oder materialbedingt fortschreitende Beschädigungen insbesondere von Möbeln, Teppichen sowie beigegebenen Rahmen, Verglasungen und Sockeln übernimmt Historia keine Haftung.

6. Bei technischen, mechanischen und elektrischen Geräten haftet Historia weder für Funktion, Vollzähligkeit der Bauteile noch für die Gängigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit des Objektes. Schlüssel für Uhren und Möbel sind, sofern nicht explizit im Katalog erwähnt, keine zugesicherte Beigabe.

7. Gegenstände aus der Zeit des III. Reichs sind nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken gedacht (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

8. Die Katalogabbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung vom Objekt zu geben. Sie sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit. Die Abbildungen können den Gegenstand verkleinert, vergrößert und in der Farbe abweichend wiedergeben. Beachten Sie bitte die Größenangaben im Katalogtext. Die Größe wird mit Höhe x Breite (x Tiefe) angegeben, es wird immer das größte Maß genommen, z.B. bei einem Schrank die überstehende Kopfleiste. Auf Wunsch können separate Fotos, auch von Details (Signaturen, Punzen usw.) angefordert werden, wobei auch hier die Hinweise zur den Katalogabbildungen gelten.

9. Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder der Internetpräsentation haftet das Historia Auktionshaus nicht. Maßgeblich und verbindlich sind die Auktionsverlautbarungen bei Aufruf der zu versteigernden Sache, die jederzeit Korrekturen etwaiger Fehler im Katalog oder auch neue Informationen zum Versteigerungsgegenstand enthalten können. Die Auktions-verlautbarung hat Vorrang vor Katalogbeschreibung und Internetpräsentation.

10. Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein Gebot persönlich haftbar. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren, wobei Historia berechtigt ist, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Auktion.

11. Vorgebote bzw. die Anmeldung für telefonisches Bieten oder das live-Bieten über das Internet müssen Historia spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich und unterzeichnet vorliegen (über unser Gebotsformular zu übermitteln per Post, Fax oder E-Mail), da deren ordnungsgemäße Ausführung sonst nicht gewährleistet werden kann. Für die Gebotsabgabe maßgeblich ist die Nummer des Katalogtextes, nicht die der Objektabbildung bzw. die Bezeichnung des Objekts. Das abgegebene Vorgebot gilt als Höchstgebot und wird vom Auktionator nur dann und so weit ausgeschöpft, wie es zum Überbieten anderer Gebote erforderlich ist. Das Gebot ist verbindlich für die Auktion und den anschließenden Nachverkauf. Es erlischt 8 Wochen nach Auktionsdatum.

12. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch das Limit geboten. Es ist nicht zulässig, sich als Telefonbieter registrieren zu lassen, um ein Untergebot abzugeben. Der Telefonbieter wird zum Zeitpunkt, an dem das gewünschte Objekt aufgerufen wird, von Historia angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen und Aufrechterhalten der telefonischen Verbindung kann nicht gegeben werden (Leitung besetzt, Störung, Mailbox). Sollte die Verbindung nicht zustande gekommen bzw. störungsbedingt unterbrochen worden sein und kein Mitbieter für das gewünschte Objekt mitsteigern, wird der Artikel zum Limit an den Telefonbieter zugeschlagen. Historia übernimmt ferner keine Haftung bei (ggf. durch die Nutzung veralteter Browserversionen hervorgerufenen) Störungen der Internetverbindung, die dazu führen können, dass Live-Gebote nicht oder verspätet übermittelt werden.

13. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Gesteigert wird bis 200€ um 10€, ab 200€ in ca. 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Auktionator kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot erfolgt, wird das erste eingegangene Gebot berücksichtigt. Der Auktionator ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitiges Gebot übersehen und dieses vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

14. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes gem. § 446 und 447 BGB auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter gem. § 158 BGB 6 Wochen an sein Gebot gebunden.

15. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 27 % erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (23,27 % + 16 % MwSt. = 27 %). Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an Historia zu zahlen. Die spätere Zahlung ist nur im zuvor getroffenen Einvernehmen mit dem Auktionshaus zulässig. Auswärtige Bieter haben den Endpreis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 5% Gebühren (inkl. MwSt.) erhoben. Der Bieter ist verpflichtet, seine Rechnungen auf Richtigkeit zu prüfen, wobei sich der Versteigerer eine Nachprüfung im Hinblick auf den Inhalt, insbesondere die angesetzten Beträge und Kosten, vorbehält.

16. Die Aushändigung der ersteigerten Ware erfolgt nach vollständiger Zahlung des Endpreises. Die Zahlung mittels Scheck gilt der Zahlungsanspruch erst bei vorbehaltloser Bankgutschrift als erfüllt. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen etwaige Kursverluste und Einlösungsspesen (Schecks) zu Lasten des Käufers.

17. Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch nach 10 Tagen. Historia übernimmt auf Wunsch des Käufers die Verpackung und den Versand des Kunstgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Käufers.

18. Der Käufer haftet Historia bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in gesetzlicher Höhe berechnet, wobei die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes vorbehalten bleibt. Darüber hinaus fallen Lagergebühren in Höhe von 2% (inkl. MwSt.) vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat an, mindestens jedoch 20€ (inkl. MwSt.) je angefangenen Quadratmeter, die vom Käufer zu erstatten sind. Historia kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Höhe der Provisionen wg. Nichterfüllung verlangen und – davon unabhängig – die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorgegangenen Zuschlag erlöschen, für den Ausfall. Er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.

19. Schadensersatzansprüche gegen Historia gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Historia beruhen. Ferner und ebenso gilt dieser Haftungsausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Historia beruhen.


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